In der Autonomen Provinz Bozen gibt es drei Schulsysteme (die Schule in deutscher, in italienischer und in ladinischer Sprache), mit unterschiedlicher funktionaler und administrativer Organisation, auf der Grundlage der drei Landessprachen. 72% der Schülerschaft besucht die deutsche Schule, 25% die italienische Schule und 3% die ladinische Schule. An der Spitze der Schulen staatlicher Art steht der Hauptschulamtsleiter. Die Aufsicht über die Kindergärten fällt ebenfalls in seinen Zuständigkeitsbereich. Im Zentrum des Systems stehen natürlich die Schulen selbst. Sie teilen sich ein in 11 Schulsprengel (bestehend aus Grund- und Mittelschulen), 5 übergreifende Schulsprengel (bestehend aus Kindergarten, Grundschule, Mittelschule und bisweilen auch Oberschule) sowie 9 Oberschulen. Neben den öffentlichen Schulen gibt es 5 anerkannte Privatschulen, deren Angebote sich größtenteils auf die Stufen der Mittel- und Oberschulen konzentieren.
In der italienischen Schule ist Italienisch die Sprache, in welcher der Großteil des Unterrichts erfolgt. Italienisch ist die Erstsprache, L1. Die zweite Sprache (L2) wird nicht als Fremdsprache erachtet, sondern sie ist die Sprache der jeweils anderen Sprachgruppe der Autonomen Provinz Bozen. In der italienischen Schule ist also Deutsch die zweite Sprache (L2). Die Kenntnis der Zweitsprache ist notwendige Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Stellen (ausgenommen ist der Unterricht, für den andere Regeln gelten).
Das Schulsystem bescheinigt nicht automatisch das Niveau der Sprachkompetenzen, das die Schüler*innen erreichen, aber es besteht eine Zusammenarbeit mit Agenturen, welche Sprachzertifizierungen anbieten.
Die Schule der Autonomen Provinz Bozen umfasst drei Stufen:
Die Primarschule (5 Jahre) , Grundschule genannt, und die Sekundarschule I (3 Jahre) , auch Mittelschule genannt, bilden zusammen die Unterstufe des Bildungsweges, der nach acht Jahren mit der Staatlichen Abschlussprüfung abschließt. Das Bestehen der Prüfung und die Erlangung des Anschlussdiploms stellen die erste Stufe der Erfüllung der Schulpflicht dar.In der Autonomen Provinz Bozen sind die Schulen der Unterstufe in Schulsprengeln (IC) organisiert, welche Grund- und Mittelschulen vereinen, beziehungsweise in stufenübergreifenden Schulsprengeln, die Schulen der Unterstufe, Kindergärten und eventuell auch Schulen der Oberstufe umfassen. Die Schulen werden dabei in der Regel anhand territorialer Kriterien (Stadtteile, kleinere Zentren) gebündelt. In der Autonomen Provinz Bozen hat der Spracherwerb an den Grund- und Mittelschulen eine hohe Bedeutung, da solide Sprachkompetenzen für das Zusammenleben im Land und für jede Art von Lernen eine wesentliche Rolle spielen. Deutsch L2 und Englisch L3 werden an allen Schulen der Unterstufe intensiv gelernt, auch durch die Verbindung von Sprach- und Fachunterricht nach verschiedenen Methoden (z.B. in Anlehnung an das CLIL-Modell usw.).
Die Oberstufe, die nach dem Bestehen der Staatlichen Abschlussprüfung auf die Unterstufe folgt, umfasst die Sekundarschulen II, auch Oberschulen genannt, und die Berufsbildung. Die Oberschule umfasst 5 Schuljahre, doch wurde für die italienische Oberschule auch die Möglichkeit geschaffen, vierjährige Bildungswege einzurichten, als innovatives Modell auf staatlicher und Landesebene. Die Oberschule gliedert sich in verschiedene Fachrichtungen und Schwerpunkte (siehe unten). Die Berufsbildung weist eine andere Schulordnung auf als die staatliche Schule und liegt in der Zuständigkeit des Landes. Sie arbeitet mit technischen, beruflichen und wirtschaftlichen Kreisen vor Ort eng zusammen. Die Berufsbildung gliedert sich in verschiedene Fachbereiche, die nach drei Jahren mit dem Bestehen der Abschlussprüfung zum Berufsbefähigungszeugnis führen bzw. nach vier Jahren zum Berufsbildungsdiplom. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach dem Erwerb des Berufsbildungsdiploms und dem Bestehen eines Zugangsverfahrens, einen einjährigen Lehrgang zu absolvieren, der mit der staatlichen Abschlussprüfung endet. Die ersten zwei Jahre der Oberstufe - auch in der Berufsbildung – sind Teil der Schulpflicht. Das Staatsgesetz Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 besagt nämlich in Artikel 1, Absatz 622, dass eine mindestens zehnjährige Schulbildung verpflichtend ist und dass diese darauf abzielt, bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres einen Abschluss der Oberschule oder eine berufliche Qualifikation von mindestens drei Jahren Dauer zu ermöglichen.
Die Oberschule in italienischer Sprache der Autonomen Provinz Bozen besteht aus drei Schultypen, welche ihrerseits jeweils in Bereiche, Fachrichtungen, Schwerpunkte und Ausrichtungen unterteilt sind:
Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler der Autonomen Provinz Bozen ist durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 1020 von 2011 und den Beschluss Nr. 1168 von 2017 geregelt, welche das DPR n.122/2009 und die nachfolgenden Ergänzungen (DGP n.164 del 2012) rezipieren. Art. 3 Abs. 2 des Beschlusses von 2011 legt fest: “Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf eine transparente und umgehend erfolgende (…) Bewertung”. Gegenstand der Bewertung sind die Lernprozesse und Leistungen, das Verhalten und die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die Bewertung hat vorwiegend bildenden Charakter und ist förderorientiert. Sie verfolgt das Ziel, durch die Feststellung der erworbenen Kompetenzen einerseits und der Lernrückstände andererseits die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler zu fördern und die Bildungs- und Kompetenzniveaus zu verbessern.
Die Bewertung erfolgt nicht nur summativ, sondern auch formativ; die Strategien der Überprüfung und Bewertung sind vielfältig. Jede Schule legt die Kriterien und Modalitäten für die Bewertung fest und veröffentlicht sie im Dreijahresplan des Bildungsangebots (PTOF).Die leitenden Prinzipien der Bewertung sind: